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Elektronische AU-Bescheinigung (eAU)
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 2023 Pflicht. Damit werden solche Bescheinigungen grundsätzlich nicht mehr als gelber Zettel vom Beschäftigten in den Betrieb gebracht, sondern der Betrieb muss diese AU-Bescheinigungen aktiv von der Krankenkasse des Beschäftigten elektronisch abrufen.
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Anlage eines Stundenlohns in Lohnabzug
Einer der am häufigsten verwendeten Lohnarten in der Personalabrechnung dürfte wohl der Stundenlohn sein. In Lohnabzug wird diese Lohnart deshalb bereits als Standard-Lohnart im Lohnartenschlüssel für den Betrieb geführt.
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Nachweis der Elterneigenschaft
In der Personalabrechnung wird ein Nachweis der Elterneigenschaft für die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge benötigt. Hier ist grundsätzlich ein Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung von kinderlosen Arbeitnehmern ab Vollendung des 23. Lebensjahres zu zahlen. Bei Nachweis der Elterneigenschaft entfällt dieser Zuschlag. Die Elterneigenschaft ist in geeigneter Form gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen und zu dokumentieren.
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Unterbrechnungsmeldungen in der Lohnabrechnung
In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger auch ohne Zahlung von Arbeitsentgelt erhalten, solange Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung (z. B. Kranken-, Verletzten- oder Übergangs- oder Mutterschaftsgeld) besteht. Dies gilt allerdings nicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Deshalb sind Unterbrechungsmeldungen erforderlich.
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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – Steuerklasse II
Alleinerziehende Elternteile werden steuerlich begünstigt. Arbeitet ein alleinerziehender Elternteil und lebt allein mit dem Kind oder den Kindern in einem Haushalt, so können diese Elternteile regelmäßig mit der Steuerklasse II versteuert werden, die besonders günstig für den Arbeitnehmer ist.