Günstigerprüfung

Günstigerprüfung ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Er beschreibt ein Verfahren, bei dem das zuständige Finanzamt eine Überprüfung im Hinblick auf die steuerlichen Vorteile von Steuerpflichtigen durchführt. Ziel einer Günstigerprüfung ist es, die steuerlich günstigste aus zwei möglichen Alternativen zu ermitteln. Eine Günstigerprüfung wird in einigen Fällen automatisch durchgeführt. Steuerpflichtige Personen können die Günstigerprüfung aber auch beantragen: beispielsweise bei der Besteuerung von Kapitalerträgen. In diesem Fall prüft das Finanzamt, ob möglicherweise zu viel gezahlte Abgeltungssteuern zurückerstattet werden.

 

Günstigerprüfung durch das Finanzamt

Eine automatische Günstigerprüfung führt der Fiskus in den folgenden drei Fällen durch: beim Familienleistungsausgleich, bei der Riester-Rente sowie bei der Entfernungspauschale zum Arbeitsplatz. Beim Familienleistungsausgleich berechnet das Finanzamt, ob sich für Eltern eher der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld lohnt. In Zusammenhang mit der Riester-Rente wird geprüft, ob die gewährte Riester-Zulage oder der Steuervorteil durch den möglichen Sonderausgabenabzug ein besseres Ergebnis bringt. Die Entfernungspauschale betrifft Berufspendler, die öffentliche Verkehrsmittel für den täglichen Weg zur Arbeit nutzen. Im Rahmen der Günstigerprüfung wird hier ermittelt, ob die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten für den Arbeitsweg günstiger sind.

 

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