Familienleistungs­ausgleich

Der Familienleistungsausgleich bezeichnet verschiedene Leistungen für Familien, die deren Mehraufwand ausgleichen soll, der für den Unterhalt, für die Betreuung und Erziehung sowie für die Ausbildung von Kindern entsteht. Konkret stellt der Familienleistungsausgleich einen Einkommensbetrag in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung steuerfrei. Diese steuerliche Freistellung wird in der Regel durch verschiedene Freibeträge wie den Kinderfreibetrag und den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende oder durch das Kindergeld bewirkt.

 

Anspruch auf den Familienausgleich

Der Anspruch auf den Familienausgleich wird nach Ablauf eines Kalenderjahres durch das Finanzamt geprüft. Dabei geht es darum, zu ermitteln, ob der Kinderfreibetrag sowie zusätzlich der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abzuziehen sind. Ansonsten bleibt es beim Kindergeld, das im laufenden Kalenderjahr als Steuervergütung monatlich gezahlt wird. Etwaige Freibeträge im Rahmen des Familienausgleichs werden bei den Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und im Lohnsteuerabzugsverfahren nur bei der Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag berücksichtigt.

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