Ausbildungsfreibetrag

Der Ausbildungsfreibetrag gilt für Eltern mit volljährigen Kindern, für die ihnen das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht sowie für Kinder, die auswärtig untergebracht sind oder sich in der Berufsausbildung befinden. So erklärt sich auch der Name des Ausbildungsfreibetrags, bei dem es sich um einen Freibetrag handelt, der den ausbildungsbedingten Mehrbedarf bei einer auswärtigen Unterbringung eines Kindes für die Eltern abdecken soll. So trägt der Ausbildungsfreibetrag offiziell die Bezeichnung des Freibetrags zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes. Schließlich unterstützen viele Eltern ihre Kinder während der Berufsausbildung finanziell.

Ausbildungsfreibetrag

Der Ausbildungsfreibetrag wurde 2023 angehoben. Während er bis dahin bei 924 Euro lag, beläuft sich der Ausbildungsfreibetrag seit 2023 auf 1.200 Euro für das volle Kalenderjahr. Diese Anhebung des Ausbildungsfreibetrags im Jahr 2023 ist die erste seit 1980 und eine Reaktion der Bundesregierung auf die Steuermehrbelastung der Bevölkerung im Zuge von kalter Progression und erhöhter Inflation. Dabei gilt grundsätzlich weiterhin, dass sich der Freibetrag für jeden Kalendermonat um ein Zwölftel verringert, in dem die Voraussetzung für diesen nicht mehr vorliegen.

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