Mindestlohn in der Gebäudereinigung steigt 2024

Für Beschäftigte in der Gebäudereinigung gilt ab 2024 ein höherer Mindestlohn. Dieser gilt für alle Arbeitnehmer. Der Mindestlohn in der Gebäudereinigung ist in Lohngruppen unterteilt.

Der Mindestlohn für Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten (Lohngruppe 1) betrug 13 Euro und steigt zum 1. Januar 2024 auf 13,50 Euro. Der Mindestlohn für Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten (Lohngruppe 6) steigt zum 1. Januar 2024 von derzeit 16,20 Euro auf 16,70 Euro.

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Lohnnachweis 2023

Die Abgabe der Lohnnachweise zur Unfallversicherung für das Meldejahr 2023 hat bis zum 16.2.2024 zu erfolgen. Neben den unfallversicherungspflichtigen Entgelten des abgelaufenen Jahres sind auch die Arbeitsstunden der beschäftigten Arbeitnehmer zu melden.

 

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Elektrohandwerk mit höherem Mindestlohn 2024

Im Elektrohandwerk sind die Mindestentgelte zum 1.1.2024 angehoben worden.

 

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Kurzarbeitergeld 2024 - neue Tabellenwerte

Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Pandemie gehören der Vergangenheit an. Bereits seit 1.7.2023 gelten wieder die bisherigen Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld.

Ab 1.1.2024 gelten aktuelle Rechenwerte (Tabellenwerte) für den Bezug von Kurzarbeitergeld.

 

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Versicherungspflichtgrenze 2024 gestiegen

Zum Jahresbeginn ist die Versicherungspflichtgrenze auf 69.300 Euro angehoben worden. Im Jahr 2023 lag sie noch bei 66.600 Euro. 

 

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