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Lohnnachweis 2023
Die Abgabe der Lohnnachweise zur Unfallversicherung für das Meldejahr 2023 hat bis zum 16.2.2024 zu erfolgen. Neben den unfallversicherungspflichtigen Entgelten des abgelaufenen Jahres sind auch die Arbeitsstunden der beschäftigten Arbeitnehmer zu melden.
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Kurzarbeitergeld 2024 - neue Tabellenwerte
Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Pandemie gehören der Vergangenheit an. Bereits seit 1.7.2023 gelten wieder die bisherigen Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld.
Ab 1.1.2024 gelten aktuelle Rechenwerte (Tabellenwerte) für den Bezug von Kurzarbeitergeld.
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Versicherungspflichtgrenze 2024 gestiegen
Zum Jahresbeginn ist die Versicherungspflichtgrenze auf 69.300 Euro angehoben worden. Im Jahr 2023 lag sie noch bei 66.600 Euro.
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Elektrohandwerk mit höherem Mindestlohn 2024
Im Elektrohandwerk sind die Mindestentgelte zum 1.1.2024 angehoben worden.
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Unfallversicherung - Jahresmeldungen 2023
Neben den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung sind für die Unfallversicherung ebenfalls Jahresmeldungen mit dem unfallversicherungspflichtigen Entgelt zu erstellen und zu versenden. In Lohnabzug werden Ihnen diese zum Jahreswechsel bereitgestellt.