Was sind steuerfreie Lohnarten?

Steuerfreie Lohnarten beschreiben Leistungen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, für die er aber keinerlei steuerliche Abzüge an den Staat leisten muss. Das wohl bekannteste Beispiel für eine solche Lohnart ist die Reisekostenerstattung – hier kann der Arbeitgeber nach den gültigen Paragrafen des Bundesreisekostengesetzes mögliche Wegstreckenentschädigungspauschalen steuerfrei erstatten. Eine andere, ebenfalls bekannte Möglichkeit ist die Zahlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht versteuert werden müssen. Weitere Beispiele für diese Art von Lohnarten haben wir Ihnen der Übersicht halber noch einmal als Liste zusammengetragen:

  • Aufmerksamkeiten
  • Warengutscheine (innerhalb der 50-Euro-Freigrenze)
  • Auslagenersatz
  • Mutterschaftsgeld (AG-Zuschuss)

Bitte beachten Sie, dass die steuerfreien Lohnarten zwischen den verschiedenen Branchen variieren können. So kann eine feststehende Berufsbekleidung beispielsweise beim Polizisten steuerfrei abgerechnet werden, bei einem Verkäufer im Einzelhandel funktioniert dies wiederum nicht. Allgemein gilt außerdem, dass die Steuerfreiheit häufig lediglich bis zu einem bestimmten Betrag gilt. Informieren Sie sich deshalb immer genau über die aktuellen Regelungen.

 

Steuerfreie Lohnarten in unserer Lohnsoftware selber anlegen

Steuerfreie Lohnarten können Sie in unseren Software-Paketen unter dem Menüpunkt Firmendaten-Lohnartenschlüssel hinterlegen. Bitte beachten Sie dabei, dass programmseitig bereits einige Lohnarten mitgeliefert worden sind, die branchenunabhängig sind und deshalb universell gelten. So erleichtern wir Ihnen mit unseren Lohnsoftware-Lösungen den Arbeitsalltag.

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