Was ist die GDPdU-Schnittstelle und wozu dient sie?

Über die GDPdU-Schnittstelle werden bei einer Lohnsteuerprüfung mehrere Möglichkeiten für den Zugriff auf die steuerrechtlichen Daten ermöglicht. Die GDPdU – Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen – sind eine Verwaltungsvorschrift, die 2001 vom BMF (Bundesministerium der Finanzen) erlassen wurde. In diesen sind verschiedene Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei einer Betriebsprüfung sowie der Umfang und die Art des Zugriffs auf die Daten festgehalten. Die GDPdU dienen dazu, die Prüfungsmethoden der Finanzbehörden durch die entsprechenden Regelungen an die modernen Buchführungstechniken anzupassen. Außerdem ermöglicht diese eine zeitnahe Außenprüfung.

Hinweis: Die GDPdU-Schnittstelle hat mittlerweile (fast) ausgedient. Seit 2019 ist die neue digitale Lohnschnittstelle (DLS) zu verwenden. Diese ist in Lohnabzug natürlich integriert.

 

Die GDPdU-Schnittstelle bietet mehrere Varianten des Datenzugriffs

Der Betriebsprüfer hat mittels GDPdU-Schnittstelle drei Möglichkeiten, auf die Daten des Steuerpflichtigen zuzugreifen, zum einen über einen unmittelbaren Zugriff, der dem Prüfer ausschließlich das Lesen von Daten ermöglicht. Diese Form bezieht sich auch auf betriebliche Auswertungsprogramme und erfolgt mittels der Hard- und Software des Steuerpflichtigen. Zum anderen gibt es die Möglichkeit eines mittelbaren Datenzugriffs, bei der eine Auswertung steuerlich relevanter Informationen nach den Vorgaben des Betriebsprüfers durchgeführt wird. Bei der dritten Art des Zugriffs kann der Betriebsprüfer eine Datenträgerüberlassung beantragen. Über die GDPdU-Schnittelle werden dazu alle relevanten Daten exportiert und dem Prüfer auf CD oder USB-Stick übermittelt. Eine komfortable GDPdU-Schnittstelle zu dem Prüfprogramm (IDEA) der Lohnsteuerprüfer ist in unseren Lohnabzugsprogrammen integriert. Sie können bereits ab der Version Lohnabzug CLASSIC bequem per Auswahl der einzelnen Prüfzeiträume dem Lohnsteuer-Außenprüfer eine entsprechende GDPdU-Datei mit den steuerrelevanten Daten aus Lohnabzug erstellen.

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