Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird bei der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosen- und Rentenversicherung zur Berechnung der Beitragshöhe herangezogen. Die BBG ist damit einer der wichtigsten Werte in der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt den Grenzwert an, bis zu dem ein Einkommen bei der Beitragsberechnung der Krankenkassen berücksichtigt wird. Liegt das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, ist der übersteigende Teil beitragsfrei. Die Höhe wird jedes Jahr aufs Neue von der Bundesregierung anhand der Lohnentwicklung und anderer Wirtschaftsfaktoren festgelegt. Im Jahr 2024 liegt die Beitragsmessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung bei 62.100 Euro brutto im Jahr beziehungsweise monatlich 5.175 Euro brutto. Dabei ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung im gesamten Bundesgebiet einheitlich.

 

Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung: Warum wurde sie eingeführt?

Die Beitragsbemessungsgrenze fungiert als Obergrenze für die Beitragserhebung zur Sozialversicherung. Sie markiert damit auch die maximale Beitragshöhe für die Arbeitnehmer. Andererseits bedeutet es aber auch, dass Leistungen, zum Beispiel Krankengeld, aus der Sozialversicherung nur auf Grundlage dieses Maximalwertes (Beitragsbemessungsgrenze) im Leistungsfall ausgezahlt werden. Die Beitragsbemessungsgrenze ist für gesetzliche Krankenversicherungen als auch für die Private Krankenversicherungen (PKV) wichtig. So wird der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zu den PKV-Beiträgen mittels der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Bei der PKV übernimmt der Arbeitgeber maximal die Hälfte des Beitrags, aber eben nur bis zum festgelegten Höchstbeitragszuschuss, der von der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze und der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages abhängt. Für 2024 beträgt der Höchstbeitrag des Arbeitgebers für privat krankenversicherte Arbeitnehmer somit insgesamt 8,15 Prozent (7,3 + 0,85) der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 5.170 Euro brutto, das sind also höchstens 421,76 Euro zur privaten Krankenversicherung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns von DATALINE.

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