Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung verständlich erklärt

Was genau ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung? Grundsätzlich wird die BBG RV/AV, so lautet die Abkürzung dieses langen Begriffs, angewendet, um die Beiträge zur Sozialversicherung zu deckeln. Denn diese werden immer prozentual vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn abgezogen. Sozialbeiträge wie eben zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, aber auch für die Kranken- und Pflegeversicherung erheben die Sozialversicherungsträger dank der BBG nur bis zu einer gewissen Einkommenshöhe. Beim Lohn beziehungsweise beim Gehalt gibt es also einen Höchstbetrag zur Berechnung der Beiträge. Das sind die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen. Sozialversicherungsbeiträge werden also nur bis zur Höhe der Bemessungsgrenze erhoben – damit erhalten die Beiträge zur Sozialversicherung eine Begrenzung. Auf laufendes Arbeitsentgelt, das über die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze hinausgeht, werden keine Beiträge erhoben.

 

 

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung?

Weil die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich an die jeweiligen Lohnentwicklungen anpasst, gibt es regelmäßig aktuelle Zahlen. Anders als bei der Kranken- und Pflegeversicherung wird bei der Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zudem (noch) zwischen alten und neuen Bundesländern unterschieden. Im Jahr 2024 beträgt die Einkommenshöchstgrenze in den alten Bundesländern 90.600 Euro, also monatlich 7.550 Euro. In den neuen Bundesländern liegt die BBG RV/AV aktuell bei 89.400 Euro jährlich, also 7.450 Euro im Monat. Arbeitsentgelte wurden beziehungsweise werden darüber hinaus für die Berechnung nicht herangezogen, sind also beitragsfrei. Sie haben weitere Fragen zum Thema oder zu unserem Lohnprogramm? Der DATALINE Kundenservice ist unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 61 00 600 montags bis freitags von 8.30 bis 17 Uhr für Sie da.

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