Erwerbsminderungsrente
Die Erwebsminderungsrente bietet Sicherheit für gesetzlich Rentenversicherte, die aus gesundheitlichen Gründen – beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls – nicht mehr arbeitsfähig sind. In Deutschland erhalten rund 1,8 Millionen Menschen die Erwerbsminderungsrente. Damit machen sie circa 20 Prozent der Neurentner:innen aus.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt mit dem Rentenanspruch zusammen, den die betroffene Person bis zum Zeitpunkt der Erwerbsminderungsrente erworben hat. Sie errechnet sich aus den persönlichen Entgeltpunkten der versicherten Person, dem Rentenartfaktor sowie dem aktuellen Rentenwert.
Erwerbsminderungsrente: die Voraussetzungen
Für die Erwerbsminderungsrente ist ein Antrag an die zuständige Rentenversicherung zu stellen. Dort wird geprüft, ob die versicherte Person die Voraussetzungen erfüllt und Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend machen kann.
Zunächst gelten medizinische Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente. Dahingehend wird anhand von ärztlichen Unterlagen sowie möglichen weiteren Gutachten geprüft, ob eine Person wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann.
Neben den medizinischen Voraussetzungen muss eine Person die folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten: Sie muss zum einen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung versichert gewesen sein und zum anderen müssen in diesen fünf Jahren drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung belegt sein.
Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, weil der Anspruch nur so lange wie die Erwerbsminderung selbst besteht. Daher ist es im Fall einer befristeten Erwerbsminderungsrente ratsam, fristgerecht einen Antrag auf Weiterzahlung bei der Rentenversicherung zu stellen; üblicherweise etwa sechs Monate vor Ablauf der Befristung.
Gesetz zur Rentenanpassung 2022: Was bedeutet es für die Erwerbsminderungsrente?
Das Gesetz zur Rentenanpassung vom 1. Juli 2022 sieht eine Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente vor. Demnach erhalten Personen, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent. Personen, die zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 erstmalig eine Erwerbungsminderungsrente bezogen haben, bekommen 4,5 Prozent mehr. Die Erhöhung der Rente erfolgt bis zum 1. Juli 2024. Betroffenen wird die neu berechnete Erwerbsminderungsrente automatisch vom Rentenservice überwiesen. Die Erhöhung muss also nicht beantragt werden.