Arbeitsentgelt

Arbeitsentgelt bezeichnet die finanzielle Vergütung, die Arbeitgeber ihren Angestellten für eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Leistung schulden. Damit meint das Arbeitsentgelt sämtliche Einnahmen von unselbstständigen Beschäftigten für ihre Tätigkeiten. Zum Arbeitsentgelt zählen daher zum Beispiel Lohn und Gehalt, Provision, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, Urlaubsgeld, Essenszuschüsse und weitere Zuwendungen. Die Lohnabrechnung gibt Aufschluss über alle Lohnbestandteile, die zusammengenommen das Arbeitsentgelt ergeben. Die gesetzliche Definition lautet: „Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.“

Unterschied zwischen Lohn und Gehalt

So besteht auch – obwohl die Begriffe in Zusammenhang mit dem Arbeitsentgelt oft synonym verwendet werden – ein Unterschied zwischen Lohn und Gehalt. Mit Lohn wird das Arbeitsentgelt von gewerblichen Arbeitnehmern bezeichnet, das auf Stundenbasis oder pro Arbeitsstück berechnet wird. Gehalt ist demgegenüber die regelmäßige, einheitliche Vergütung bei Angestellten. Entsprechend ist der größte Unterschied zwischen Lohn und Gehalt, dass der Lohn monatlich variieren kann, weil er laut Arbeitsrecht wöchentlich fällig wird, während das Gehalt üblicherweise jeden Monat in der gleichen Höhe ausgezahlt wird.

Mit der Lohnsoftware Lohnabzug von DATALINE nehmen Sie die Lohnartenverwaltung im Unternehmen bei den vordefinierten Standardlohnarten wie Lohn und Gehalt ganz leicht, schnell und vor allem rechtssicher mit nur wenigen Klicks vor.

Weitere Artikel zum Thema „Arbeitsrechtliches