Die wichtigsten Merkmale einer kurzfristigen Beschäftigung:

Kuzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind insbesondere für Ferien- und Studentenjobs beliebt. Daher finden Sie in diesem Artikel die wichtigsten Merkmale einer kurzfristigen Beschäftigung.

 

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  1. Zeitliche Begrenzung 
  • Die Beschäftigung darf nicht länger als 3 Monate am Stück oder nicht mehr als 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr dauern.
  • Sie darf nicht regelmäßig oder berufsmäßig ausgeübt werden, es sei denn, die Tätigkeit ist nicht die Hauptquelle des Lebensunterhalts (z.B. bei Schülern, Studenten, Rentnern).

 

  1. Keine Sozialversicherungspflicht
  • Bei Einhaltung der Zeitgrenzen ist die Beschäftigung sozialversicherungsfrei (keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).
  • Der Arbeitgeber zahlt lediglich eine pauschale Lohnsteuer (oft 25%) und ggf. geringe Abgaben.

 

  1. Steuerrechtlich
  • Lohnsteuer kann pauschal oder nach individueller Steuerklasse abgerechnet werden. Oft ist die Abrechnung nach Steuerklasse wesentlich günstiger.
  • Der Arbeitnehmer kann trotzdem verpflichtet sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn andere Einkünfte vorliegen.

 

  1. Typische Beispiele
  • Ferienjobs für Schüler und Studenten
  • Aushilfen bei Veranstaltungen, Erntehelfer, Messepersonal
  • Saisonarbeitskräfte

 

Wichtig:

Da die Verdiensthöhe keine Rolle spielt, ist nur die Dauer entscheidend. Wird die Dauergrenze überschritten, wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.