Erhöhung des Pflege-Mindeslohns ab Dezember 2023

Der Pflege-Mindestlohn ist zum 1.12.2023 gestiegen. Somit sind die Löhne im Pflegebereich ab Dezember 2023 anzupassen, wenn noch „unter Mindestlohn“ verdient wird.

 

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Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 31.1.2024 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne ab 1.12.2023 für Pflegehilfskräfte 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro betragen.

 

Pflege-Mindestlohnerhöhungen 2024 und 2025

 

Die nächste Erhöhung steht dann im Februar 2024, im Mai 2024 und Juli 2025 an, die mit der neuen Pflege-Mindestlohn-Verordnung Anfang Dezember 2023 (BGBL vom 4.12.2023) veröffentlicht wurde. Es gelten danach die folgenden Pflege-Mindestlöhne:

 

Für Pflegehilfskräfte:

Ab 1.2.2024: 14,15 Euro

 Ab 1.5.2024: 15,50 Euro

 Ab 1.7.2025: 16,10 Euro

 

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):

 Ab 1.2.2024: 15,25 Euro

 Ab 1.5.2024: 16,50 Euro

 Ab 1.7.2025: 17,35 Euro

 

Für Pflegefachkräfte:

 Ab 1.2.2024: 18,25 Euro

Ab 1.5.2024: 19,50 Euro

Ab 1.7.2025: 20,50 Euro

 

Für alle Lohnbüros gilt somit, dass ab Dezember höhere Löhne im Pflegebereich zu zahlen sind, falls bislang unter Pflege-Mindestlohn gezahlt worden ist.