Die elektronische Entgeltbescheinigung (EEL-Verfahren)

Kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aufgrund von Krankheit, Erkrankung eines Kindes oder Mutterschaft nicht erbringen, muss der Arbeitgeber (nach Ablauf etwaiger Entgeltfortzahlungsansprüche) kein Entgelt mehr zahlen. In diesen Fällen springt die Krankenkasse ein und zahlt einen “Entgeltersatz” in Form einer Entgeltersatzleistung. Konkret handelt es sich dabei um Krankengeld, Kinderkrankengeld oder Mutterschaftsgeld.

 

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Für die Berechnung der Entgeltersatzleistung benötigt die Krankenkasse eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. 

Diese Entgeltersatzleistungen sollen sicherstellen, dass ein Arbeitnehmer in diesen Zeiten nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder gar Existenznöte gerät.

 

Für die Berechnung dieser Entgeltersatzleistung ist eine elektronische Entgeltbescheinigung an die Krankenkasse im EEL-Verfahren zu übermitteln. 

Mit DATALINE Lohnabzug können Sie unter Personaldaten/EEL für verschiedene Sachverhalte eine Bescheinigung erstellen.  Wir stellen hier grundsätzlich die Durchführungswege kurz vor:

 

Vorerkrankungsanfrage

 

Bei einer längeren Entgeltersatzleistung mit mehreren Folgearbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, können Sie direkt an die Krankenkasse eine Anfrage stellen, für wie viele Tage für diese Arbeitsunfähigkeitszeit noch Entgeltfortzahlung zu zahlen ist und wann der Arbeitnehmer ggfs.  Krankengeld bezieht.

 

Entgeltbescheinigung für Krankengeld

 

Hat der Arbeitnehmer für eine Krankheit 42 Tage Entgeltfortzahlung erhalten, tritt die Krankenkasse grundsätzlich ab dem 43. Tag mit der Entgeltersatzleistung “Krankengeld" ein. Der Arbeitgeber zahlt dann kein Entgelt mehr an seinen Arbeitnehmer. 

 

Entgeltbescheinigung für Mutterschaft

 

Für die gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung erhalten Arbeitnehmerinnen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, Mutterschaftsgeld. Der Anspruch beträgt kalendertäglich maximal 13 Euro. 

Um die Höhe des Mutterschaftsgeldes berechnen zu können, benötigt die Krankenkasse eine Verdienstbescheinigung der Arbeitnehmerin des Arbeitgebers.

Entgeltbescheinigung für Kinderkrankengeld

 

Jeder Arbeitnehmer, der selbst Kinder hat, kann eine bestimmte Anzahl an Tagen im Jahr sein erkranktes Kind zu Hause pflegen. In dieser Zeit kann er seiner Arbeitsleistung nicht nachkommen, so dass der Arbeitgeber kein Entgelt zahlen muss.  Es besteht jedoch für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer ein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Auch für die Berechnung des Kinderkrankengeldes ist eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers erforderlich.