Neue Lohnsteuerberechnung ab Juli 2023

Die Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags zieht weite Kreise. Da die Höhe des Beitrags zur Pflegeversicherung auch Auswirkungen auf die Lohnsteuerberechnung hat, ändert sich die Berechnungsformel für die Lohnsteuer ab Juli 2023.

 

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Konkret wird ab 1. Juli 2023 der neue Pflegeversicherungsbeitragssatz bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dies führt (teilweise) zu einer günstigeren Steuer für den Arbeitnehmer. Allerdings wird die Steuerersparnis (teilweise) durch die höheren Abgaben zur Pflegeversicherung wieder zunichte gemacht.

 

Grundsätzlich bleibt ab 1. Juli 2023 weniger Nettoentgelt für Arbeitnehmer ohne Kinder und mit nur einem Kind. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die zwar mehrere Kinder haben, diese aber das 25 Lebensjahr bereits vollendet haben und bei der Beitragsherabsetzung in der Pflegeversicherung nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Für Arbeitnehmer, die mehr als zwei berücksichtigungsfähige Kinder haben (bis 25 Jahre), bleibt ab Juli 2023 ein höheres Netto am Monatsende.

 

Beispiel:

 

Ein Arbeitnehmer mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern verdient 3.000 Euro Bruttoentgelt.

 

Bis Juni 2023 betrug seine Lohnsteuer 344,41 Euro und der Pflegeversicherungsbeitrag 45,75 Euro, so dass er ein Nettoentgelt von 2.050,34 Euro erhielt.

 

Ab Juli 2023 vermindert sich seine Lohnsteuerbelastung auf 342,91 Euro und sein Pflegebeitrag auf 43,50 Euro, so dass er nun 2.054,09 Euro Nettoentgelt erzielt.