Deutschland-Ticket als Jobticket

Bereits seit Mai 2023 bietet die Deutsche Bahn das „Deutschland-Ticket“ für 49 Euro an. Dieses Deutschland-Ticket kann auch als Jobticket genutzt werden. Für den ein oder anderen Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern ein Jobticket anbietet, ergibt sich somit eventuell eine Ersparnis.

 

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Das Deutschland-Ticket ist ein Angebot der Deutschen Bahn. Für 49 Euro im Monat können die Inhaber den öffentlichen Nahverkehr nutzen (https://www.bahn.de/angebot/regio/deutschland-ticket).

 

Für Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Jobtickets gewähren, stellt sich nun die Frage, ob das bisherige Jobticket oder besser das „49-Euro-Deutschland-Ticket“ genutzt werden soll. Die Betriebe sollten daher prüfen, welche Variante günstiger ist.

 

Auch für das Deutschlandticket sind die Voraussetzungen für steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers für die Fahrten erfüllt.

 

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für Aufwendungen der Arbeitnehmenden für Fahrten

 

  • mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie
  • zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder
  • zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt

 

gezahlt werden, sind steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Das gilt auch für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Begünstigung gilt auch für private Fahrten im ÖPNV.

 

Wichtig: Die Arbeitgeberzuschüsse sind hinsichtlich der Steuerbefreiung auf die Höhe der Aufwendungen der Beschäftigten beschränkt. Konkret: Kostet das Ticket 49 Euro, bleiben monatlich auch nur maximal 49 Euro steuerfrei. Eventuell höhere Arbeitgeberzuschüsse sollten also dringend überprüft werden.

 

Sofern das Ticket aufgrund von Rabattaktionen günstiger als 49 Euro kostet, gilt natürlich dieser Betrag für die Steuerfreiheit.

 

 

Weitere Informationen zum Deutschland-Ticket finden Sie auch in unserem Blogbeitrag.