Was ist ein Datensatz zur Betriebsdatenpflege (DSBD)

Viele Arbeitgeber haben bereits einen Datensatz zur Betriebsdatenpflege (DSBD) versendet. Aber wohin dieser Datensatz geht und für wen ist dieser bestimmt, ist vielfach nicht bekannt.

 

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Dieser maschinelle Datensatz (DSBD) wurde eingeführt, um bei den Krankenkassen und der Agentur für Arbeit eine aktuelle Adresse der Betriebe für den Schriftverkehr zu erhalten. In der Vergangenheit gab es öfter Schwierigkeiten mit der Erreichbarkeit der Firmen per Post, wenn diese nach der Beantragung der Betriebsnummer einen Umzug vorgenommen haben und es den Behörden nicht gemeldet haben. Es geht also im Grunde darum die Betriebsnummerndatei der Bundesagentur für Arbeit besser zu pflegen. Zwar bestätigen die Betriebe bei der Beantragung einer Betriebsnummer bei der Betriebsnummernstelle, Änderungen (wie Beispiel eine geänderte Anschrift) mitzuteilen. Doch ist dies in der Praxis oftmals nicht erfolgt. Daher wurde beschlossen, diese Änderungen der Betriebsdaten auf maschinellem Wege, direkt über die Lohnsoftware an die Betriebsnummernstelle (bei der Bundesagentur für Arbeit) zu übermitteln.

 

Seit 2019 wurden in das Verfahren zahlreiche Veränderungen und Erweiterungen aufgenommen, damit der Bundesagentur für Arbeit (BA) weitere Daten, z. B. für die Aufforderung zur Abgabe der Arbeitsbescheinigung direkt an den Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, zur Verfügung stehen.

 

Mittlerweile werden mit diesem Verfahren nicht nur Firmenumzüge, sondern auch eine Veränderung bei der Rechtsform z. B. Umwandlung von einem Einzelkaufmann zu einer GmbH gemeldet. Auch eine generelle Beendigung des Unternehmens wird mit dem DSBD übermittelt.

 

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DATALINE Lohnabzug erzeugt bei Änderungen der Adresse oder anderen Betriebsdaten automatisch einen DSBD, so dass der Betrieb bei einer Änderung der Daten automatisch den dazugehörigen DSBD erhält. Ferner besteht auch die Möglichkeit, direkt einen Datensatz Betriebsdatenpflege für die Bundesagentur zu erzeugen.

 

Der DSDB wird grundsätzlich immer an eine Annahmestelle der Krankenkassen übermittelt und diese gehen von dort aus anschließend intern an die Bundesagentur für Arbeit. Sie als Absender haben keine direkte Kommunikation, sondern nur eine indirekte, im DATALINE ist für diesen Datensatz immer eine Annahmestelle hinterlegt, ohne dass Sie eine Zuordnung vornehmen müssen.