Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz steigt auf 1,6 Prozent

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigt im Jahr 2023 von 1,3 auf 1,6 Prozent.

 

Der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird jährlich neu berechnet. Ein Expertengremium schätzt dafür jedes Jahr bis zum 15. Oktober die Höhe der voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesundheitsfonds für das folgende Kalenderjahr. Auf dieser Grundlage legt das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz fest. 

 

Er wird jeweils bis zum 1. November bekannt gegeben und gilt für das komplette folgende Kalenderjahr.

 

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine Rechengröße in der Sozialversicherung und spiegelt nicht den Durchschnitt der Zusatzbeitragssätze aller Krankenkassen wider. Vielmehr stellt er die zu erwartende Mehrbelastung aller Kassen dar, die durch Zusatzbeiträge ausgeglichen werden müssen. 

 

Wie hoch der Zusatzbeitrag bei den einzelnen Kassen tatsächlich ist, beschließen die Krankenkassen regelmäßig im Dezember für das kommende Jahr. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist aber stets ein Gradmesser für die Richtung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge.

 

Hinweis: Nutzen Sie vor der Januarabrechnung 2023 den Abgleich der Krankenkassenbeitragssätze in Lohnabzug.