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Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr. Der normale Nachtarbeitszuschlag beträgt 25%. Für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr gilt der erhöhte Nachtarbeitszuschlag von 40%, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde.

Wird an Sonn- und Feiertagen zusätzlich Nachtarbeit geleistet, kann neben dem Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit auch ein Nachtarbeitszuschlag steuerfrei gezahlt werden. Beide Zuschlagssätze können für die Berechnung des steuerfreien Betrages auch dann zusammengerechnet werden, wenn nur eine Zuschlagsart gezahlt wird. Der Nachtarbeitszuschlag ist also kumulativ anzuwenden.

Bezeichnung für den Wert, der aus dem Bruttoentgelt nach Abzug der Steuer- und Sozialabgaben verbleibt. Entspricht grds. dem Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer.