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Für die Sozialversicherung wird immer noch nach Rechtskreis Ost und Rechtskreis West unterschieden.

Diese Einstellungen nimmt Lohnabzug grds. selbstständig über die Auswahl des Betriebs-Bundeslandes unter Firmendaten- Betriebliche Grunddaten vor.

Sollten Sie Ihren Betriebssitz in Berlin haben, so stellen Sie bitte den entsprechenden Rechtskreis unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten ein.

Die regelmäßige Arbeitszeit (vertraglich vereinbart) können Sie unter Personaldaten-Zeiten auf der Karte „Arbeitszeit“ hinterlegen. Diese Eingaben dienen unter anderem der Berechnung der Urlaubstage sowie zur Ermittlung der Arbeitsstunden für die Unfallversicherung (Lohnnachweis).

Die Rentenart des Mitarbeiters können Sie einstellen, wenn Sie unter Personaldaten-Steuer und Sozialvers. auf der Karte Beschäftigung die Beschäftigungsart „Rentner“ ausgewählt haben, dann erscheint ein Auswahlfenster für die Rentenart des Mitarbeiters. Bitte beachten Sie dabei auch die Besonderheiten zur Rentenversicherungspflicht vor der Regelaltersgrenze.

Die Angaben zur Rentenversicherung, also ob ein Mitarbeiter rentenversicherungspflichtig ist oder nicht, können Sie unter Personaldaten-Steuer und Sozialvers. auf der Karteikarte „Sozialvers.“ einstellen.

Zur Auswahl der Beitragsgruppe nutzen Sie bitte den „Suche-Button“ hinter dem Feld „RV“. Lohnabzug berücksichtigt Ihre Eingaben mit der nächsten Abrechnung.

Handelt es sich um einen Mitarbeiter, der einem berufständischen Versorgungswerk angehört, so setzen Sie bitte als BGR die „0“ und wählen den Versorgungsträger im gleichnamigen Feld aus.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung ist fest im Programm verankert. Aktuell beträgt dieser 18,6%.

Wenn es sich bei einem Mitarbeiter um einen Rentner, z.B. Altersvollrentner handelt, dann wählen Sie bitte unter Personaldaten-Steuer und Sozialvers. auf der Karte Beschäftigung im Feld „Beschäftigungsart“ den Eintrag „Rentner“ aus.

Im anschließend erscheinenden Dialog markieren Sie bitte die Rentenart des Beschäftigten, z.B. Altersvollrentner. Lohnabzug übernimmt dann die Voreinstellungen der Beitrags- und Personengruppe.

Wichtiger Hinweis:
Arbeit der „Rentner“ auf geringfügig entlohnter Basis (538-EUR-Jobber), so ist er als geringfügig entlohnt im Feld „Beschäftigungsart“ zu deklarieren.

Bitte beachten Sie, dass z.B. Altersvollrentner dem "Besonderen Lohnsteuertarif" unterliegen, wenn sie rentenversicherungsfrei sind.