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Quarantäne (auch Absonderung) eines Arbeitnehmers ist als eigene Fehlzeit in den Abwesenheiten zu erfassen. Ferner erfolgt eine gesonderte Abrechnung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese nehmen Sie unter Abrechnung - Eingabe vor.

Der Quick-Modus geht noch ein bisschen weiter als die Quick-Abrechnung. Sie können im Quick-Modus eine sogenannte Schnellerfassung der abzurechnenden Lohnarten für alle Arbeitnehmer in einem Dialog erfassen sowie abrechnen, ausdrucken und versenden lassen. Dies macht beispielsweise Sinn bei der Abrechnung von mehreren Stundenlöhnern. Sie können hier die einzelnen Stunden bei allen Arbeitnehmern bequem in einem Dialog erfassen, ohne zwischen den einzelnen Abrechnungen wechseln zu müssen.

Sofern Sie die Lohnsteueranmeldung nicht monatlich, sondern vierteljährlich erstatten müssen, können Sie dieses unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten auf der Karte „Steuerdaten“ auswählen.

Die Quick-Abrechnung dient dazu Ihre Mitarbeiter mit festen (gleich bleibenden) Entgelten schnell und unkompliziert abzurechnen. Bei der Quickabrechnung brauchen Sie lediglich unter Personaldaten-Einkünfte die festen Entgelte (Lohnarten) für den Mitarbeiter zu hinterlegen und dann unter Abrechnung-Eingabe die Mitarbeiter zu markieren für welche die Quick-Abrechnung durchgeführt werden soll. Bei jeder neuen Abrechnung wird dann auf diese Daten zurückgegriffen. Änderungen dieser Daten erfassen Sie bitte vor der jeweiligen Abrechnung.

Bitte beachten Sie hierbei, dass im Rahmen der Quick-Abrechnung und Quick-Schätzung nicht alle Programmhinweise ausgegeben werden, die in der herkömmlichen Abrechnung angezeigt werden.

Diese Funktion ist aufgrund der geänderten Beitragsfälligkeit in der Sozialversicherung eingeführt worden. Beim Quick-Schätzen werden die laufenden Abrechnungswerte (Lohnarten) des Vormonats für die Abrechnung verwendet (also ohne Einmalzahlungen).

Sofern sich bei dem Mitarbeiter melderelevante Personalstammdaten (z.B. Krankenkassenwechsel) ergeben haben, so berücksichtigt Lohnabzug diese natürlich.

Die Quick-Schätzung eignet sich immer dann, wenn sich die Entgelte Ihrer/einiger Mitarbeiter nicht bzw. nur im geringen Maße ändern, um eine Beitragsabrechnung für die Einzugsstellen zu erhalten.

Bitte beachten Sie hierbei, dass im Rahmen der Quick-Abrechnung und Quick-Schätzung nicht alle Programmhinweise ausgegeben werden, die in der herkömmlichen Abrechnung angezeigt werden.