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Der Verfahrenshinweis „keine Anmeldeberechtigung“ wird bei verschiedenen Fallkonstellationen ausgegeben. Mögliche Ursachen sind:

  • Das Finanzamt hat den Arbeitgeber-Abruf gesperrt. In diesen Fällen erhält der Arbeitnehmer vom Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug, die der Arbeitgeber zu verwenden hat.
  • Der Arbeitnehmer hat die Abrufmöglichkeit der ELStAM gesperrt. Die Versteuerung erfolgt dann nach Steuerklasse VI.

Erfolgte die Sperrung der ELStAM vor dem erstmaligen Abruf durch den Arbeitgeber, hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Aufhebung der Sperrung mitzuteilen. Dazu hat der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Informationsschreiben seines Wohnsitzfinanzamts über die Aufhebung der Sperrung auszuhändigen. Aufgrund dieser Mitteilung hat der Arbeitgeber den beschäftigten Arbeitnehmer erstmalig in der ELStAM-Datenbank anzumelden und die entsprechenden ELStAM abzurufen.