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Lohnsteueranmeldung-Übermittlung

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die einbehaltene Lohnsteuer beim für Sie zuständigen Finanzamt (Betriebsstättenfinanzamt) spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums anzumelden und termingerecht abzuführen. Diese Verpflichtung beinhaltet im Übrigen auch die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Laut § 41 a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) muss die Lohnsteueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden; diese Regelung der elektronischen Übermittlung gilt seit dem Jahr 2005. Nur in gut begründeten Ausnahmefällen kann auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden. Die elektronische Übermittlung stellt also den Normalfall bei der Lohnsteueranmeldung dar.

 

Zur gesetzlich erforderlichen elektronischen, authentifizierten Lohnsteueranmeldung-Übermittlung müssen Sie sich, falls dies noch nicht geschehen ist, bei „Mein Elster“ registrieren. Dieses Online-Portal wird von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellt und dient zur webbasierten Erfassung und Abgabe unter anderem von Lohnsteueranmeldungen. Ohne eine Registrierung und das Erstellen eines ELSTER-Zertifikats ist die elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen und dem Abruf der ELStAM-Daten im Übrigen nicht möglich.

 

Unsere aktuelle Software für Lohnabrechnung von DATALINE unterstützt natürlich die Online-Übermittlung der Lohnsteueranmeldung an die Finanzverwaltung.

 

Unkomplizierte Versendung mit dem Lohnabrechnungsprogramm

Wenn Sie mithilfe Ihres Lohnabrechnungsprogramms die Lohnsteueranmeldung erstellt haben, übermitteln Sie diese elektronisch unter Verwendung Ihres persönlichen Softwarezertifikats an Ihr Betriebsstättenfinanzamt. Nach erfolgreicher Übermittlung sollten Sie gleich das Übertragungsprotokoll ausdrucken, denn dieses dient Ihnen als Nachweis der elektronischen Abgabe. Sollten Sie im Nachhinein feststellen, dass eine bereits eingereichte Lohnsteueranmeldung fehlerhaft oder unvollständig ist, dann können Sie eine berichtigte Anmeldung ebenfalls auf elektronischem Wege übermitteln. Unser Lohnabrechnungsprogramm macht es Ihnen als Arbeitgeber leicht, Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und Ihre monatlichen Lohnsteueranmeldungen form- und fristgerecht an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung erfolgt in DATALINE Lohnabzug bequem direkt aus den Abrechnungsergebnissen im Abschluss über unser Übermittlungsprogramm Olümp.

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