Jahresarbeits­entgeltgrenze (JAE)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2024 bundeseinheitlich bei 69.300 Euro jährlich und damit bei 5.770 Euro monatlich. Liegt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt eines Arbeitnehmers über dieser Grenze, ist er in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze während einer laufenden versicherungspflichtigen Beschäftigung überschreitet, ist nach Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei. Dafür muss allerdings auch das erwartete Arbeitsentgelt des Folgejahres über der Versicherungspflichtgrenze des neuen Kalenderjahres liegen. Arbeitnehmer, für die dies zutrifft, sind damit versicherungsfrei zur gesetzlichen Krankenversicherung und können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern oder sich alternativ für eine private Krankenversicherung entscheiden.

 

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Versicherungspflicht Ihrer Beschäftigten zu Beginn der Beschäftigung, nach jeder (dauerhaften) Änderung des Arbeitsentgelts und zum Jahreswechsel zu prüfen. Ein neu beschäftigter Arbeitnehmer, dessen Entgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, ist von Anfang an versicherungsfrei zu beschäftigen.

 

Für Personen, die am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei zur Krankenversicherung und privatversichert waren, gilt seit Anfang 2003 eine besondere Versicherungsgrenze. Diese beläuft sich aktuell auf 62.100 Euro jährlich.

 

Mit dem Lohnprogramm von DATALINE behalten Sie in dieser Hinsicht den Überblick. Natürlich können Sie mit der Lohnbuchhaltungssoftware auch freiwillig krankenversicherte und privatversicherte Arbeitnehmer abrechnen.

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