Rentenarten im Überblick – wir klären Sie über den Rentendschungel auf

Es gibt verschiedene Rentenarten, die zur finanziellen Absicherung im Alter dienen. Dabei wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Rente unterschieden. Bei der gesetzlichen Rente differenziert das Gesetz neben der bekannten Altersrente noch zwischen zwei weiteren Rentenarten, der Erwerbsminderungsrente und der Hinterbliebenenrente. Diese drei Rentenarten sind wiederum in verschiedene Unterformen unterteilt.

 

Bei der Altersrente wird unter anderem in folgende Rentenunterarten unterteilt:

• Regelaltersrente
• Altersrente für langjährig Versicherte
• Altersrente für schwerbehinderte Menschen
• Altersrente für Frauen
• Altersrente bei Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

 

Die Erwerbsminderungsrente teilt sich folgendermaßen auf:

• Rente bei voller Erwerbsminderung
• Rente bei teilweiser Erwerbsminderung

 

Bei der Hinterbliebenenrente gibt es die Rentenarten:

• Witwen- und Witwerrente
• Halb- und Vollwaisenrente
• Erziehungsrente

 

Die Altersrente: Voraussetzungen

Die Altersrente ist die häufigste Rentenart, bei der es einige Voraussetzungen gibt. Für die Regelaltersrente genügt bereits eine Versicherungszeit von fünf Jahren, um einen Anspruch zu erheben. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte hängt die Altersgrenze vom Geburtsjahr ab. Schwerbehinderte Menschen können ab einer Behinderung von mindestens 50 Prozent früher in Rente gehen. Frauen, die vor 1952 geboren sind, können unter bestimmten Voraussetzungen mit 60 Jahren eine Altersrente bekommen, die dann allerdings mit Abschlägen verbunden ist. Bergleute, die ab oder nach dem 60. Lebensjahr die Wartezeit von 25 Jahren mit ständigem Arbeiten unter Tage erfüllt haben, können einen Anspruch auf Altersrente stellen. Die Altersrente bei Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit erhalten Personen, die vor 1952 geboren wurden und eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren erfüllt haben.

 

Erwerbsminderungsrente beziehen: die Voraussetzungen

Sind Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig, so können sie in der Regel Erwerbsminderungsrente beziehen, sofern die entsprechenden medizinischen Atteste vorliegen. Neben der medizinisch attestierten Arbeitsunfähigkeit sind weitere Voraussetzungen, dass die Arbeitnehmer bisher mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert waren und wenigstens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.

 

Hinterbliebenenrente: Anspruchsvoraussetzungen

Der Hinterbliebenenrente liegt der Gedanke zugrunde, dass der Tod eines nahen Angehörigen die wirtschaftliche Existenz gefährden kann. Wann eine Person Hinterbliebenenrente beantragen kann, richtet sich danach, in welchem Verhältnis sie zum Verstorbenen stand.

 

Auf Witwen- oder Witwerrente haben Personen einen Anspruch, die mindestens ein Jahr lang bis zum Tod ihres Ehe- oder Lebenspartners mit diesem verheiratet waren und nicht wieder geheiratet haben. Zudem muss der Verstorbene die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Diese entfällt lediglich, wenn ein Arbeitsunfall zum Tod geführt hat. Die Erziehungsrente greift beim Versterben des geschiedenen Ehepartners. Hierzu ist es eine Voraussetzung, dass der lebende Partner nicht wieder geheiratet hat und ein eigenes oder ein Kind des früheren Ehepartners unter 18 erzieht. Anspruch auf eine Waisen- oder Halbwaisenrente haben hingegen leibliche oder Adoptivkinder des Verstorbenen sowie Stief- und Pflegekinder, sofern sie im Haushalt des Verstorbenen lebten. Zudem sind auch Enkelkinder oder Geschwister anspruchsberechtigt, wenn sie im gleichen Haushalt lebten oder vom Verstorbenen unterhalten wurden.

 

 

Rentenart in der Lohnsoftware von DATALINE auswählen

Die Rentenart des Mitarbeiters kann in der betrieblichen Lohnabrechnung ein entscheidendes Kriterium für die Zuordnung der Beitragsgruppen sowie des Personengruppenschlüssels sein. Hierbei kommt es bei versicherungspflichtig beschäftigten Rentnern nämlich darauf an, welche Art der Rente sie beziehen. Abhängig von dieser Rentenart nimmt Lohnabzug dann die Voreinstellungen für den Beitrags- und Personengruppenschlüssel vor.

 

Sie können die Rentenart in der Lohnsoftware von DATALINE einstellen, wenn Sie unter Personaldaten-Steuer und Sozialversicherung auf der Karte Beschäftigung die Beschäftigungsart „Rentner“ ausgewählt haben. Es erscheint dann ein Auswahlfenster für die Rentenart des Mitarbeiters. Bitte beachten Sie dabei auch die Besonderheiten zur Rentenversicherungspflicht vor der Regelaltersgrenze. Sofern es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt (Minijob), gelten für den beschäftigten Rentner die Minijobregelungen. Er ist also in Lohnabzug dann auch mit der Beschäftigungsart „geringfügig entlohnt“ abzurechnen.

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