Midijobs-Grenze 2022/2023

Die Midijob-Grenze ändert sich 2022 und 2023. Genauer gesagt, gelten ab dem 1. Oktober 2022 neue Midijob-Regelungen und wieder neue ab 1. Januar 2023. In Zuge dessen verschiebt sich die Verdienstgrenze nach oben, wodurch der Midijob attraktiver für Beschäftigte wird. Konkret wurde die Höchstgrenze von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Ab 1.01.2023 erfolgte eine weitere Anhebung auf 2.000 Euro. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass an der Untergrenze des Midijobs, die bei 520,01 Euro liegt, zunächst ca. 28 Prozent Sozialversicherungsabgaben geleistet werden müssen. Bis zur neuen Midijob-Höchstgrenze von 2.000 Euro wird das gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag von rund 20 Prozent abgeschmolzen. Für Beschäftigte liegt hingegen die Arbeitnehmerbelastung bei einem Verdienst knapp oberhalb der unteren Midijobgrenze bei nahezu 0 Euro. Der Anteil am Sozialversicherungsbeitrag erhöht sich mit steigendem Entgelt.

Midijobs – immer auf dem neuesten Stand mit einer aktuellen Lohnsoftware

Eine Lohnsoftware erleichtert die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge gerade in solchen Sonderfällen wie den Midijobs enorm. Im Lohnprogramm Lohnabzug genügt für die besondere Beitragsberechnung für Midijobber die einfache Kennzeichnung der Midijobs mit einem Checkfeld (Übergangsbereich), um die besondere Beitragsberechnung sowie die Meldekennzeichnung automatisiert zu erhalten.

 

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