Lohn- und Gehaltssoftware: Beitragszuschlag der Pflegeversicherung für Kinderlose

Der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für kinderlose Mitarbeiter wird in der Lohn- und Gehaltssoftware bei der Erstellung der Lohnabrechnung mit einbezogen. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen in der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,6 Prozent. Sowohl leibliche Eltern als auch Pflegeeltern, Adoptiv- und Stiefeltern sind von diesem Beitrag befreit. Es gibt Ausnahmen, in denen kinderlose Versicherte von dem Beitragszuschlag ausgenommen sind:

 

• Personen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind
• Bezieher von ALG II
• Mitglieder, die Leistungen nach dem SGB III beziehen
• Wehr- und Zivildienstleistende

Befreiung vom Beitragszuschlag in der Lohn- und Gehaltssoftware berücksichtigen

In der Regel führt der Arbeitgeber den Beitrag für die Pflegeversicherung zusammen mit den anderen Versicherungsbeiträgen ab. Sind die Beschäftigten pflichtversichert, ist dieser sogar dazu verpflichtet. Aber auch bei freiwillig Versicherten ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, die Beiträge beim Erstellen der Lohnabrechnung abzuführen. Bei Rentnerinnen und Rentnern übernimmt dies der Rentenversicherungsträger.

 

Sobald Beschäftigte Eltern werden, müssen diese ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über die Elterneigenschaft erbringen, damit er einen geringeren Beitrag zur Pflegeversicherung überweisen und die Lohabrechnung entsprechend erstellen kann. Ist die Elternschaft bereits bekannt, beispielsweise über einen Eintrag auf der Lohnsteuerkarte, müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber nicht mehr informieren. Selbstzahler legen den Nachweis über die Elterneigenschaft ihrer Krankenversicherung vor.

 

Lohn- und Gehaltssoftware von DATALINE: Automatischer Abzug des Beitrags nach Elternschaftsnachweis

Für den Nachweis gilt eine Frist von drei Monaten nach Geburt des Kindes. Teilen Beschäftigte ihre Elternschaft fristgerecht mit, entfällt der Beitragszuschlag ab Beginn des Geburtsmonats. Wird der Nachweis erst nach dieser Zeit erbracht, entfällt der Beitragszuschlag erst ab dem folgenden Monat. Als Nachweis gelten:

 

• Geburtsurkunden (auch international)
• Abstammungsurkunde
• Auszug aus dem Familienstammbuch
• steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
• Adoptionsurkunde
• Erziehungsgeldbescheid
• Kindergeldbescheid
• Urkunden zur Feststellung oder Anerkennung der Vaterschaft oder
• der Bescheid über Bezug von Mutterschaftsgeld

 

Wurde die Elterneigenschaft nachgewiesen, entfällt der Beitragszuschlag für das gesamte Versicherungsleben. Ist der Eintrag in der Lohn- und Gehaltssoftware erfolgt, wird der Beitrag immer automatisch abgezogen, wenn Sie die Lohnabrechnung ihres Beschäftigten erstellen. Auch gesetzliche Änderungen sowie Beitragserhöhungen werden im Lohnabrechnungsprogramm von DATALINE automatisch aktualisiert.

 

Hinweis: Arbeitnehmer mit mehreren Kindern unter 25 Jahren erhalten einen Beitragsabschlag auf den Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung.

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