Lohnsteuerklasse 1 für Ledige, Unverheiratete, Geschiedene und Verwitwete

Die Lohnsteuerklasse 1 richtet sich an Personen, die ledig, unverheiratet, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend sind. Die meisten Menschen starten mit der Lohnsteuerklasse 1 in das Berufsleben, wenn sie sich in der Ausbildung befinden oder nach dem Studium den ersten Job annehmen. Genauso werden auch Verheiratete oder Verpartnerte, deren Ehegatte oder Lebenspartner beschränkt steuerpflichtig ist sowie Personen mit Kindern, die nicht im eigenen Haushalt leben, der Lohnsteuerklasse 1 zugeordnet.

Lohnsteuerklasse 1: Vorteile und Nachteile