Fälligkeitstage 2023

An den Fälligkeitstagen innerhalb eines Kalendermonats müssen die Gesamtsozialversicherungsbeträge vom Arbeitgeber an die zuständige Einzugsstelle übermittelt werden. Die Beiträge werden in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld, die sich aus einer voraussichtlichen (Schätz-)Abrechnung ergibt, entrichtet. Der Fälligkeitstag ist der jeweils drittletzte Bankarbeitstag. Das heißt, an diesem Tag müssen die Beiträge spätestens bei der Einzugsstelle auf dem Bankkonto sein, damit eine rechtzeitige Verarbeitung innerhalb verwaltungsinterner Abläufe gewährleistet werden kann. Mögliche Beitragsdifferenzen aus der voraussichtlichen Beitragsschätzung des Vormonats und der letztendlichen (tatsächlichen) Beitragsschuld aus dem Vormonat sind mit der Beitragsabrechnung im aktuellen Monat auszugleichen.

 

Neben dem Fälligkeitstag für die Beiträge besteht ein weiterer Fälligkeitstag für Beitragsnachweise. Der Beitragsnachweis enthält die zu entrichtenden Beiträge (voraussichtliche Beitragsschuld). Dieser ist zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit der Beiträge von Ihnen als Arbeitgeber zu übermitteln. Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle (also der zuständigen Krankenkasse bzw. Minijob-Zentrale) unbedingt rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, damit ein reibungsloser Ablauf sichergestellt werden kann. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, über die im Jahr 2023 geltenden Fälligkeitstage für Beiträge und vorangehende Beitragsnachweise:

 

Beitragsmonat 2023

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

Fälligkeit: Beitragsnachweis

25.01.20231

22.02.20231

27.03.20231

24.04.20231

24.05.20231

26.06.20231

25.07.20231

25.08.20231

25.09.20231

24.10.2/25.10.20231

24.11.20231

21.12.20231

Fälligkeitstag: Beiträge

27.01.2023

24.02.2023

29.03.2023

26.04.2023

26.05.2023

28.06.2023

27.07.2023

29.08.2023

27.09.2023

26.10./27.10.2023

28.11.2023

27.12.2023

 

1 Beitragsnachweise müssen mit Beginn des Tages (0:00 Uhr) bei den Krankenkassen vorliegen. Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24:00 Uhr eingereicht sein.
2 Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.

In der Lohnsoftware Lohnabzug von DATALINE sind sämtliche Termine bereits mit Erinnerungsfunktion im Kalender eingetragen, sodass Sie keinen Fälligkeitstermin mehr verpassen: Sowohl das Erstellen von Beitragsnachweisen als auch das Abführen von Beiträgen zum Fälligkeitstag gelingen somit immer pünktlich.

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