Erwerbs­minderungs­rente

Die Erwebsminderungsrente bietet Sicherheit für gesetzlich Rentenversicherte, die aus gesundheitlichen Gründen – beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls – nicht mehr arbeitsfähig sind. In Deutschland erhalten rund 1,8 Millionen Menschen die Erwerbsminderungsrente. Damit machen sie circa 20 Prozent der Neurentner:innen aus.

 

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt mit dem Rentenanspruch zusammen, den die betroffene Person bis zum Zeitpunkt der Erwerbsminderungsrente erworben hat. Sie errechnet sich aus den persönlichen Entgeltpunkten der versicherten Person, dem Rentenartfaktor sowie dem aktuellen Rentenwert.

 

Erwerbsminderungsrente: die Voraussetzungen

Für die Erwerbsminderungsrente ist ein Antrag an die zuständige Rentenversicherung zu stellen. Dort wird geprüft, ob die versicherte Person die Voraussetzungen erfüllt und Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend machen kann.

 

Zunächst gelten medizinische Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente. Dahingehend wird anhand von ärztlichen Unterlagen sowie möglichen weiteren Gutachten geprüft, ob eine Person wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann.

 

Neben den medizinischen Voraussetzungen muss eine Person die folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten: Sie muss zum einen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung versichert gewesen sein und zum anderen müssen in diesen fünf Jahren drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung belegt sein.

 

Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, weil der Anspruch nur so lange wie die Erwerbsminderung selbst besteht. Daher ist es im Fall einer befristeten Erwerbsminderungsrente ratsam, fristgerecht einen Antrag auf Weiterzahlung bei der Rentenversicherung zu stellen; üblicherweise etwa sechs Monate vor Ablauf der Befristung.