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Die wichtigsten Merkmale einer kurzfristigen Beschäftigung:
Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind insbesondere für Ferien- und Studentenjobs beliebt. Daher finden Sie in diesem Artikel die wichtigsten Merkmale einer kurzfristigen Beschäftigung.

Zeitliche Begrenzung
- Die Beschäftigung darf nicht länger als 3 Monate am Stück oder nicht mehr als 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr dauern.
- Sie darf nicht regelmäßig oder berufsmäßig ausgeübt werden, es sei denn, die Tätigkeit ist nicht die Hauptquelle des Lebensunterhalts (z. B. bei Schülern, Studenten, Rentnern).
Keine Sozialversicherungspflicht
- Bei Einhaltung der Zeitgrenzen ist die Beschäftigung sozialversicherungsfrei (keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).
- Der Arbeitgeber zahlt lediglich eine pauschale Lohnsteuer (oft 25 %) und ggf. geringe Abgaben.
Steuerrechtlich
- Lohnsteuer kann pauschal oder nach individueller Steuerklasse abgerechnet werden. Oft ist die Abrechnung nach Steuerklasse wesentlich günstiger.
- Der Arbeitnehmer kann trotzdem verpflichtet sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn andere Einkünfte vorliegen.
Typische Beispiele
- Ferienjobs für Schüler und Studenten
- Aushilfen bei Veranstaltungen, Erntehelfer, Messepersonal
- Saisonarbeitskräfte
Wichtig:
Da die Verdiensthöhe keine Rolle spielt, ist nur die Dauer entscheidend. Wird die Dauergrenze überschritten, wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.