Die wichtigsten Merkmale einer kurzfristigen Beschäftigung:

Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind insbesondere für Ferien- und Studentenjobs beliebt. Daher finden Sie in diesem Artikel die wichtigsten Merkmale einer kurzfristigen Beschäftigung.

Supermarktverkäuferin steht in der Gemüseabteilung und lächelt freundlich.
Einzelhandel

Zeitliche Begrenzung 

  • Die Beschäftigung darf nicht länger als 3 Monate am Stück oder nicht mehr als 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr dauern.
  • Sie darf nicht regelmäßig oder berufsmäßig ausgeübt werden, es sei denn, die Tätigkeit ist nicht die Hauptquelle des Lebensunterhalts (z. B. bei Schülern, Studenten, Rentnern).

Keine Sozialversicherungspflicht

  • Bei Einhaltung der Zeitgrenzen ist die Beschäftigung sozialversicherungsfrei (keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).
  • Der Arbeitgeber zahlt lediglich eine pauschale Lohnsteuer (oft 25 %) und ggf. geringe Abgaben.

Steuerrechtlich

  • Lohnsteuer kann pauschal oder nach individueller Steuerklasse abgerechnet werden. Oft ist die Abrechnung nach Steuerklasse wesentlich günstiger.
  • Der Arbeitnehmer kann trotzdem verpflichtet sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn andere Einkünfte vorliegen.

Typische Beispiele

  • Ferienjobs für Schüler und Studenten
  • Aushilfen bei Veranstaltungen, Erntehelfer, Messepersonal
  • Saisonarbeitskräfte

Wichtig:

Da die Verdiensthöhe keine Rolle spielt, ist nur die Dauer entscheidend. Wird die Dauergrenze überschritten, wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.