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Anhebung der Pfändungsfreigrenze ab 1.7.2025
Mittlerweile werden die Pfändungsfreigrenzen regelmäßig zum 01.07. eines Jahres angehoben. Das gilt auch ab 01.07.2025, so dass Sie ab der Juli-Abrechnung ggf. neue Pfändungsfreigrenzen beachten müssen.

Bitte passen Sie die pfändbaren Beträge bei den betroffenen Mitarbeitern vor der Juli-Abrechnung an.
Neue Pfändungsfreigrenzen 2025
Ab 01.07.2025 gelten neue Pfändungsfreigrenzen
- Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt von derzeit 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro.
- Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.
- Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person steigt der Freibetrag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro.
Wichtig: In bestimmten Fällen, etwa bei gerichtlich festgelegten individuellen Freibeträgen (z.B. Unterhaltspfändungen), werden die neuen Freigrenzen nicht automatisch angepasst. Hier müssen die Schuldner gegebenenfalls selbst aktiv werden.
In Lohnabzug finden Sie die neue Pfändungstabelle ab dem kommenden Update (35.01.07), so dass diese Ihnen rechtzeitig vor der Juli-Abrechnung zur Verfügung stehen.
Rechtliche Grundlage: Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2025