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Kurzfristige Aushilfen und Familienversicherung

Bei Schülern, die in den Sommerferien eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen, stellt sich die Frage, ob und wie die Ferienjobber krankenversichert sind. Normalerweise greift bei Schülern die Familienversicherung der Eltern. Doch wie sieht das bei einer kurzfristigen Aushilfsbeschäftigung aus?

 

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Grundsätzlich ist eine beitragsfreie Familienversicherung bei Schülern für den Krankenversicherungsschutz verantwortlich. Dabei gilt grundsätzlich, dass das regelmäßige Gesamteinkommen im Jahr 2023 im Monat 485 Euro nicht übersteigen darf.

 

Für geringfügige Beschäftigungen gelten jedoch Ausnahmeregeln. So können geringfügig entlohnte Minijobs bis 520 Euro ausgeübt werden, ohne dass der Krankenversicherungsschutz in der Familienversicherung verloren geht.

 

Einkünfte aus kurzfristigen Beschäftigungen werden grundsätzlich als unregelmäßig bewertet. Dies wirkt sich somit nicht auf die beitragsfreie Familienversicherung aus.