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eAU - Anforderungen, DATALINE macht das für Sie!

Ab 2023 muss der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) für jeden seiner Arbeitnehmer selbstständig bei der zuständigen Krankenkasse anfordern/abrufen. Es ist also nicht mehr so, dass ein Arbeitnehmer seine AU dem Arbeitgeber übermitteln muss. Der Arbeitgeber muss sich jetzt selbst darum kümmern die AU–Bescheinigung zu bekommen. Er kann dazu entweder sein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm nutzen z. B. DATALINE oder aber auch seine Zeiterfassungssoftware.

 

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Gerade wenn mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen angefordert werden müssen und Sie dabei die vielen Voraussetzungen beachten müssen, nehmen wir Ihnen dies alles ab und Sie übermitteln uns einfach nur Ihre Krankheitszeiträume und wir erledigen dann für Sie den Rest.

 

Sie erhalten von uns für Ihre Mitarbeiter dann einen gelben Schein für den entsprechenden Zeitraum, für diesen können Sie dann auch einen Erstattungsantrag (U1) stellen. Haben Sie die Lohnabrechnung an Ihr Steuerbüro oder einem anderen externen Dienstleister abgegeben, können wir Ihnen auch auf Wunsch eine digitale Auswertung zur Verfügung stellen z.B. eine Excel – Datei.

 

Mit unserem Service haben Sie auch die Kosten im Griff. Denn wir bieten den Datenabruf zum Festpreis für ein komplettes Jahr an. Abhängig von der Mitarbeiteranzahl, zahlen Sie einmalig den Festpreis.

 

Haben Sie weitere Fragen oder möchten einen individuelles Angebot haben, dann schreiben Sie uns an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Zur direkten Bestellung geht es hier oder Sie nutzen unser Bestellformular.