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Was gibt es bei Werkstudenten in der Sozialversicherung zu beachten

Die Beschäftigungsart “Werkstudent“ ist sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Studenten sehr beliebt. Für einen Werkstudent bezahlt der Arbeitgeber nur die Rentenversicherung und die Umlagen. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht eine Beitragsfreiheit. Für den Studenten bietet sich dadurch die Möglichkeit, mit nur geringen Abgaben, so einen Einstieg in ein Arbeitsverhältnis zu finden.

 

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Um mit dem Status “Werkstudent“ arbeiten zu dürfen, ist darauf zu achten, dass während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche regelmäßig gearbeitet werden darf. In den Semesterferien darf ein Student auch mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, da sein Status als Student damit nicht beeinträchtigt wird. Es muss grundsätzlich darauf geachtet werden, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit immer das Studium und nicht das Arbeitsverhältnis ist. Wird überwiegend an den Wochenenden oder in den Abend- bzw. Nachtstunden gearbeitet, ist eine Beschäftigung auch oberhalb von 20 Stunden möglich. Die Empfehlung wäre hier, sich diese Beurteilung schriftlich von der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger bestätigen zu lassen.

 

Die Anlage im Lohnabzug:

 

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Über unsere Beschäftigungsart Werksstudent bekommen Sie vom Programm sowohl den Beitragsgruppenschlüssel 0100 und die Personengruppe 106 vorgeschlagen. Sie brauchen also nur die Beschäftigungsart auswählen. 

 

Wird die Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit oberhalb der 20 Stunden Grenze pro Woche ausgeübt, ist darauf zu achten, dass insgesamt solche Beschäftigungen nicht mehr als 26 Wochen oder 182 Tage innerhalb eines Zeitjahres ausgeübt werden. Für diese Prüfung müssen also das voraussichtliche Ende der zu beurteilenden Beschäftigung genommen und alle Beschäftigungszeiträume im Zeitjahr davor oberhalb von 20 Stunden zusammenaddiert werden.