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Arbeitszeiterfassung jetzt für alle Arbeitgeber Pflicht!

In Deutschland gab es bisher keine gesetzliche Pflicht für die Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht hat nun aber im September 2022 entschieden, dass alle Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung zu erfassen haben, wann genau ein Arbeitnehmer gearbeitet hat incl. der Überstunden und der Pausen. 

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Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes folgt damit dem EuGH dieser hat im Mai 2019 ein Urteil veröffentlicht, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer in einem verlässlichen, objektiven und zugänglichen System erfassen müssen (Urteil vom 14.05.2019; Az: C-55/18).

 

Dies soll dem Arbeitsschutz dienen und sicherstellen, dass z. B. die Ruhepausen eingehalten werden und dies auch entsprechend dokumentiert wird.

 

Es wurde allerdings nicht festgelegt auf welchem Weg die Arbeitszeit des Arbeitnehmers genau zu erfassen ist. Es ist auch möglich diese Pflicht auf dem Arbeitnehmer abzuwälzen, aber es müsste dann trotzdem durch den Arbeitgeber entsprechend geprüft werden. Im DATALINE Lohnabzug haben Sie über das Arbeitszeitenmodul die Möglichkeit die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter entsprechend zu erfassen und diese erfassten Werte dann auch ganz bequem in die Lohnabrechnung zu Importieren. Damit haben Sie dann sowohl die Arbeitszeit erfasst, sowohl sich auch die zusätzliche Eingabe der Stunden in der Abrechnung gespart.

 

In dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes wurde jedoch nicht konkret entschieden wie mit den Arbeitszeiten der Führungskräfte verfahren wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hier angekündigt ein entsprechender Vorschlag für die Praxis zu erarbeiten.

 

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