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Weitere Verlängerung der erleichterten Zugangsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld

Mit der aktuell veröffentlichten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung werden die bis 30. September 2022 geltenden Zugangserleichterungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert:

 

Dies betrifft insbesondere folgende Erleichterungen:

 

 

 

Da diese Zugangserleichterungen bis zum Ablauf des 31.12.2022 befristet sind, werden ab Januar 2023 wieder die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen gelten.