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Neue Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023 für Beurteilung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Beurteilung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung soll ab dem 1.1.2023 auf 66.600 Euro steigen.

 

Diese Grenze ist wichtig, um zu beurteilen, ob höherverdienende Arbeitnehmer wegen Überschreiten dieser Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig sind oder werden. Für die Beurteilung ist das regelmäßige Entgelt zu ermitteln und dieser Grenze gegenüberzustellen.