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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – Steuerklasse II

Alleinerziehende Elternteile werden steuerlich begünstigt. Arbeitet ein alleinerziehender Elternteil und lebt allein mit dem Kind oder den Kindern in einem Haushalt, so können diese Elternteile regelmäßig mit der Steuerklasse II versteuert werden, die besonders günstig für den Arbeitnehmer ist.

 

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

 

Der Entlastungsbetrag senkt die zu versteuernden Einkünfte für Alleinerziehende, so dass sich die Steuerlast vermindert. In der Lohnabrechnung ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits in der Steuerformel berücksichtigt, so dass er bei der Lohnabrechnung automatisch angesetzt wird. Das heißt, alle Arbeitnehmer, die nach Steuerklasse II abgerechnet werden, erhalten automatisch diese Vergünstigung. Denn der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist in die Lohnsteuerberechnungsformel bereits eingearbeitet.

 

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.008 Euro im Jahr. Damit ist quasi das erste Kind des alleinerziehenden Elternteils abgegolten. Für jedes weitere Kind (ab dem zweiten Kind) wird ein zusätzlicher Freibetrag von 240 Euro gewährt.

 

In der Entgeltabrechnung wird somit das erste Kind bei Alleinerziehenden über die Steuerklasse II in den ELStAM (Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen) abgebildet. Sofern weitere Kinder anrechenbar sind, wird dies über die Mitlieferung eines (erhöhten) Freibetrags in den ELSTAM geliefert.

 

Die Beantragung der Steuerklasse bzw. die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Steuerklasse II vorliegen, kann der Arbeitnehmer beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt vornehmen lassen.