NEU: Unternehmensnummer für die Unfallversicherung
Alle Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine neue Unternehmensnummer. Diese soll mittelfristig die Mitgliedsnummer ablösen.
Diese Nummer wird den Betrieben aktuell über ein gesondertes Schreiben mitgeteilt.
In Lohnabzug wird kurzfristig die Möglichkeit geschaffen, diese neue Unternehmensnummer aus diesem Schreiben bereits im Vorfeld in den Stammdaten zur Berufsgenossenschaft zu erfassen. Hierfür wird im November ein Update bereitgestellt.
Der Lohnnachweis für 2022 und auch der Stammdatenabruf für 2023 erfolgen jedoch nach wie vor über die bereits hinterlegte Mitgliedsnummer. Erst mit der maschinellen Antwort auf Ihren Stammdatenabruf 2023 wird dann die Unternehmensnummer auch maschinell geliefert und automatisch mit Ihren Stammdaten zur Unfallversicherung abgeglichen bzw. ergänzt.