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Voraussichtliche Sachbezugswerte 2024
Die Sachbezugswerte orientieren sich an den Verbraucherpreisen. Die Sachbezugswerte werden jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlässt die Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Bundesrat muss dann der Verordnung noch zustimmen.
Die Änderungen sind am 30.11.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und gelten ab 1.1.2024.
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Betriebsveranstaltungen 2024 - höherer Freibetrag geplant
Zum Beginn des Jahres 2024 soll das "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)" in Kraft treten. Dieses Wachstumschancengesetz enthält zahlreiche Änderungen im Steuerrecht. Aber auch für betriebliche Veranstaltungen hält das Gesetz eine positive Meldung bereit.
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Arbeitszeitaufzeichnungen im Minijob
Für geringfügig Beschäftigte müssen die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden. Das heißt, Arbeitgeber sind verpflichtet die Arbeitszeiten für Minijobber und kurzfristige Aushilfen aufzuzeichnen und zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind nach dem Mindestlohngesetz mindestens 2 Jahre aufzubewahren.
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Voraussichtliche Rechengrößen Sozialversicherung 2024
Die Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2024 liegt inzwischen vor und enthält die voraussichtlichen Rechengrößen zur Sozialversicherung. Das sind vor allem die neuen Beitragsbemessungsgrenzen. Diese steigen auch 2024 an.
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Minijob nach Steuerklasse abrechnen
Minijobs sind eine beliebte Beschäftigungsart. Über 7 Millionen Minijobs sind aktuell gemeldet und es werden regelmäßig mehr. Die große Beliebtheit dürfte vor allem im hohen Nettoentgelt für den Beschäftigten liegen. Denn in aller Regel arbeitet der Minijobber brutto für netto. Arbeitgeber tragen hingegen ca. 30 Prozent Lohnnebenkosten. Dies ist deutlich teurer als ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.