Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger beschlossen

In einem „Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs (20/3938)“ ist vorgesehen, dass Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten.

Elektronische AU-Bescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 2023 Pflicht. Damit werden solche Bescheinigungen grundsätzlich nicht mehr als gelber Zettel vom Beschäftigten in den Betrieb gebracht, sondern der Betrieb muss diese AU-Bescheinigungen aktiv von der Krankenkasse des Beschäftigten elektronisch abrufen.

Unterbrechnungsmeldungen in der Lohnabrechnung

In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger auch ohne Zahlung von Arbeitsentgelt erhalten, solange Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung (z. B. Kranken-, Verletzten- oder Übergangs- oder Mutterschaftsgeld) besteht. Dies gilt allerdings nicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Deshalb sind Unterbrechungsmeldungen erforderlich.

Anlage eines Stundenlohns in Lohnabzug

Einer der am häufigsten verwendeten Lohnarten in der Personalabrechnung dürfte wohl der Stundenlohn sein. In Lohnabzug wird diese Lohnart deshalb bereits als Standard-Lohnart im Lohnartenschlüssel für den Betrieb geführt.

Nachweis der Elterneigenschaft

In der Personalabrechnung wird ein Nachweis der Elterneigenschaft für die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge benötigt. Hier ist grundsätzlich ein Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung von kinderlosen Arbeitnehmern ab Vollendung des 23. Lebensjahres zu zahlen. Bei Nachweis der Elterneigenschaft entfällt dieser Zuschlag. Die Elterneigenschaft ist in geeigneter Form gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen und zu dokumentieren.