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Pauschale Lohnsteuer bei kurzfristiger Beschäftigung
Bereits seit Jahresbeginn 2023 gelten für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse neue Grenzwerte als Voraussetzung für die pauschale Lohnversteuerung. Neben der pauschalen Lohnversteuerung ist für kurzfristig Beschäftigte stets auch die individuelle Besteuerung nach den individuellen ELStAM möglich.
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Inflationsausgleichsprämie
Die Inflationsausgleichsprämie kann noch bis Ende 2024 von Arbeitgebern ihren Beschäftigten bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gewährt werden.
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Deutschland-Ticket als Jobticket
Bereits seit Mai 2023 bietet die Deutsche Bahn das „Deutschland-Ticket“ für 49 Euro an. Dieses Deutschland-Ticket kann auch als Jobticket genutzt werden. Für den ein oder anderen Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern ein Jobticket anbietet, ergibt sich somit eventuell eine Ersparnis.
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Feiertage bei Arbeitsstelle und Wohnort in verschiedenen Bundesländern
Rund ein Viertel der Arbeitnehmer arbeiten regelmäßig im Homeoffice. Hier stellt sich an Feiertagen, die nicht im gesamten Bundesgebiet gelten, oft die Frage, welche Regelung hinsichtlich des Feiertags gilt, wenn sich Betriebssitz des Arbeitgebers und Wohnsitz des Arbeitnehmers in unterschiedlichen Bundesländern befinden.
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Kurzfristige Beschäftigungen
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und – sofern das Entgelt 520 Euro im Monat übersteigt – nicht berufsmäßig ausgeübt wird.