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Änderung im Midijobbereich 2024
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Entgelt über der geltenden Minijobgrenze und nicht mehr als 2.000 monatlich liegt, gelten als Arbeitnehmer im Übergangsbereich bzw. Midijobber. Für diese gelten besondere Beitragsberechnungsvorschriften in der Sozialversicherung.
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Mindestlohn 2024 steigt erneut
Der Mindestlohn ist zuletzt zum 1.10.2022 auf 12 Euro erhöht worden. Ab 1.1.2024 soll er erneut angehoben werden und dann 12,41 Euro je Stunde betragen.
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Lohnsteuer-Freibetrag 2024 beantragen
In den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) kann ein Freibetrag eingetragen werden. Hierfür ist ein entsprechender Antrag des Arbeitnehmers erforderlich. Für das Jahr 2024 können nun die Anträge auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden.
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Krankenkassen - durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2024
Am 31.10.2023 ist im Bundesgesetzblatt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung für das Jahr 2024 veröffentlicht worden. Er beträgt 1,7 Prozent und liegt damit etwas höher als 2023 (1,6 Prozent).
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Ausbildung und Minijob in einem Betrieb ist möglich
Auszubildende können im Ausbildungsbetrieb noch einen Minijob ausüben, ohne dass die Ausbildung und der Minijob als einheitliches Beschäftigungsverhältnis betrachtet werden. Damit können sich Azubis im Ausbildungsbetrieb noch etwas über einen Minijob zu der Ausbildungsvergütung hinzuverdienen.