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Minijob und Steuern
Geringfügig entlohnt Beschäftigte sind Teil fast jeden Betriebs. Bei der Besteuerung der geringfügig entlohnt beschäftigten Arbeitnehmer wählen viele Betriebe die Pauschsteuer in Höhe von 2 %. Doch dies ist nicht immer die beste Wahl. Gewusst wie, kann der Betrieb hier ein Teil der Lohnnebenkosten bei Minijobbern sparen.