Die vom Bundesfinanzministerium geänderten Programmablaufpläne für 2013 berücksichtigen insbesondere die Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.130 Euro und sind spätestens ab dem 1.4. 2013 anzuwenden.
Prüfen Sie Ihre Mitgliedsnummer des Unfallversicherungsträgers
Bitte überprüfen Sie die Mitgliedsnummer zur Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Hier soll ab Dezember 2012 eine verschärfte Prüfung durch die Einzugsstellen erfolgen.
Alle ELENA-Daten sind bei der Annahmestelle gelöscht!
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat sich nach dem Stopp des ELENA-Verfahrens davon überzeugt, dass sämtliche personenbezogene Daten gelöscht sind, die im Rahmen dieses Verfahrens bei der früheren Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren gespeichert waren.