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Bereits seit 2006 ist die Lohn- und Gehaltsabrechnung online.
Die Lohnsteueranmeldungen und -bescheinigungen sowie die Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen sind in elektronischer Form an die Finanzämter bzw. die Krankenkasseneinzugsstellen zu übermitteln. Seit 2011 werden auch die U1/U2 Erstattungsanträge elektronisch versendet. Um Ihren Verpflichtungen zur korrekten Übermittlung der Steuer- und Sozialversicherungsdaten nachzukommen, nutzen Sie unser Online-Modul, welches den elektronischen Versand der Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzverwaltung, die elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise und Meldungen an die Sozialversicherungsträger und den Versand der U1 und U2 Erstattungsanträge ermöglicht. Die Übermittlung der Daten erfolgt unkompliziert mit unserem Übermittlungsprogramm Olümp (im Lieferumfang von Lohnabzug enthalten). Neben dem problemlosen Versand können natürlich die erforderliche Teilnahmeerklärung für das ELSTER-Verfahren und das ITSG-Zertifikat zur Übertragung der Sozialversicherungsdaten programmseitig erstellt werden.
Für eine vollständige Nutzung unseres Online-Moduls benötigen Sie eine aktuelle Version von Lohnabzug, für den Versand der Steuer- und Sozialversicherungsdaten einen Internetzugang sowie eine Email-Adresse.
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Online-Modul inkl. Aktualisierungsservice - Artikelnummer: 1501_IN
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Bestellformular zum Ausdruck
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Leistungsmerkmale
Erfüllen der gesetzlich vorgeschriebenen Übermittlungswege
Elektronische Datenübermittlung der Lohnsteueranmeldung und -bescheinigung an die Finanzverwaltung
Maschinelles Melde- und Beitragsverfahren (GKV-zertifiziert mit besonderer Verfahrenssicherheit)
Elektronische Datenübermittlung der Beitragsnachweise und Meldungen (inklusive Berufsständische Versorgungseinrichtungen, Sofortmeldungen, Betriebsdatenpflege, GKV-Monatsmeldungen)
Kein Aufkleben/Anheften mehr von Lohnsteuerbescheinigungen an Lohnsteuerkarten
Schnelle Übermittlung der Daten (kein „Postweg“)
Elektronischer Versand der U1 und U2 Erstattungsanträge (Erstattungen nach dem AAG)
Elektronische Datenübermittlung der Lohnsteueranmeldung und -bescheinigung an die Finanzverwaltung
Maschinelles Melde- und Beitragsverfahren (GKV-zertifiziert mit besonderer Verfahrenssicherheit)
Elektronische Datenübermittlung der Beitragsnachweise und Meldungen (inklusive Berufsständische Versorgungseinrichtungen, Sofortmeldungen, Betriebsdatenpflege, GKV-Monatsmeldungen)
Kein Aufkleben/Anheften mehr von Lohnsteuerbescheinigungen an Lohnsteuerkarten
Schnelle Übermittlung der Daten (kein „Postweg“)
Elektronischer Versand der U1 und U2 Erstattungsanträge (Erstattungen nach dem AAG)




