

| Neue Gesetze hier, geänderte Verordnungen da, eine neue Frist dort und nebenbei ein neues Software-Update. Dies ist der normale Wahnsinn im Lohnbüro. Um für die ständig wachsenden Anforderungen und Änderungen in der betrieblichen Praxis gewappnet zu sein, lohnt es sich, unser vielfältiges Schulungsangebot zu nutzen. In den Schulungen präsentieren Ihnen unsere Referenten die aktuellen Änderungen rund um die Lohnabrechnung und haben für Sie den ein oder anderen Tipp parat, damit Sie die "Lohn-Klippen" sicher umschiffen können. Wir haben unsere Schulungsveranstaltungen in verschiedene Bereiche aufgeteilt, die jeweils auf Ihre speziellen Anforderungen zugeschnitten sind. Diese werden bundesweit an zentralen Orten angeboten. Regelmäßig sind es folgende Städte: Hamburg, Bremen, Berlin, Sarstedt, Münster, Frankfurt, Nürnberg, München und Stuttgart. |
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Aktuell bieten wir folgende Schulungen an. Für weitere Informationen zu den einzelnen Schulungstypen klicken Sie bitte auf die einzelnen Überschriften.
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Räumlichkeiten
Die Gruppe besteht grundsätzlich aus ca. 15 Teilnehmern, denen der Referent Schritt für Schritt die Änderungen und Besonderheiten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht vermittelt. Die Schulungen finden bundesweit in verschiedenen Schulungseinrichtungen statt. Die Räume sind in der Regel mit PC für jeden Teilnehmer ausgestattet (außer Schulung Rechtsänderungen).
Die genaue Anschrift und ggf. eine Anfahrtsskizze erhalten Sie zusammen mit der Teilnahmebestätigung und der Rechnung ca. zwei Wochen vor dem Schulungstermin per Post.
Die genaue Anschrift und ggf. eine Anfahrtsskizze erhalten Sie zusammen mit der Teilnahmebestätigung und der Rechnung ca. zwei Wochen vor dem Schulungstermin per Post.

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Teilnahmebedingungen
Ihre Anmeldung erfolgt per Internet, Email oder Fax. Mit Eingang dieser Anmeldung beginnt das Vertragsverhältnis. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per Email/Fax sowie frühzeitig vor dem Veranstaltungstermin eine Teilnahmebestätigung, die Rechnung und eine Anfahrtsskizze per Post.
Die Seminargebühr ist bei Eintreffen unserer Teilnahmebestätigung und Rechnung sofort - bei frühzeitiger Buchung spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn - in voller Höhe fällig.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar abzusagen - die Kursgebühr wird erstattet insoweit diese bereits entrichtet wurde. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
Die Seminargebühr ist bei Eintreffen unserer Teilnahmebestätigung und Rechnung sofort - bei frühzeitiger Buchung spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn - in voller Höhe fällig.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar abzusagen - die Kursgebühr wird erstattet insoweit diese bereits entrichtet wurde. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
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Stornierungen
Stornierungen sind grundsätzlich nur schriftlich möglich. Bei Stornierungen bis vier Wochen vor Seminartermin werden 50%, innerhalb von vier Wochen bis zum Tage der Veranstaltung 80% der vereinbarten Vergütung fällig. Bei Nichterscheinen zur Schulungsveranstaltung wird die volle Schulungsgebühr fällig.




