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Jahresbescheinigung zur Berufsgenossenschaft

Die Jahresmeldung zur Berufsgenossenschaft (Lohnnachweis) bleibt bis einschließlich 2013 noch parallel zum neuen Verfahren als Papiermeldung (bzw. Internetformular) erhalten und ist bis dahin auch die Berechnungsgrundlage für die Berufsgenossenschaften.

Innerhalb der Übergangszeit sind sowohl die arbeitnehmerbezogenen UV-Entgelte und Arbeitszeiten je Gefahrentarif in allen Entgeltmeldungen zu erstellen als auch die Jahresbescheinigungen kumuliert nach Gefahrenklassen für die Berufsgenossenschaft abzugeben. Für den "Papier-Lohnnachweis" stellt Lohnabzug eine Vorlage bereit. Diese können Sie unter Berichte/Berufsgenossenschaft über die Drucken-Lasche erzeugen.